Allgemeines
Drohnen sind für eine erfolgreiche Begattung von Königinnen von besonderer Bedeutung, wenn sie die Eigenschaften ihrer genetischen Mütter auf die Königinnen übertragen sollen. Auf dem Heimatbienenstand findet immer eine natürliche Paarung statt, die eine kontrollierte Paarung ausschließt.
Eine Paarungssicherheit ist nur auf Belegstellen mit ausgewiesenen Schutzradius zu erreichen. Die beste Paarungssicherheit gibt es auf Inselbelegstationen mit einem Radius von 10-12 km oder durch die instrumentelle Besamung. Landbelegstellen haben meist einen Schutzradius von 7,5 km und sind damit nur bedingt sicher gegen Fremdeinflug von nicht rassetypischen Drohnen.
Deshalb ist auf Belegstellen ein massives Überangebot an begattungsreifen Drohnen zu jeder Zeit notwendig.
Drohnenzucht für Belegstellen
Für einen Belegstelleneinsatz sind je nach Anzahl der Jungköniginnen pro Durchgang mehrere Drohnenvölker aufzubauen. Der Eröffnungstermin ist der Stichtag für den Beginn der Drohnenzucht. Begattungsreif sind Drohnen ab dem 40. Tag, gerechnet ab Ei. Das bedeutet für einen Eröffnungstermin Ende Mai, dass die Völker, die als Drohnenvölker genetisch geeignet sind, Mitte April so stark sein müssen, dass eingehängte Baurahmen zügig ausgebaut und kurz darauf bestiftet werden. Im Umkehrschluss heißt das, dass nur die Völker für eine Drohnenzucht in Frage kommen, die stark und gesund aus dem Winter gekommen sind und eine zügige Frühjahrsentwicklung zeigen.
Für den Einsatz auf Belegstellen ist nicht die Honigproduktion von Wichtigkeit, sondern ausschließlich die Produktion von vielen Drohnen.
Drohnenvölker benötigen regelmäßig kleine Futtergaben um nicht bei Schlechtwetterperioden die Pflege der Drohnenzellen zu vernachlässigen, oder diese gar rauswerfen. Ist ein Baurahmen komplett ausgebaut, kann je nach Volksstärke der nächste eingesetzt werden, sodass Ende Mai mindestens drei Drohnenrahmen im Volk vorhanden sind. 24 Tage nach dem Bestiften des ersten Drohnenrahmens schlüpfen die jungen Drohnen. Das ist meist ab dem 10. Mai. Zu dieser Zeit ist, je nach Standort der Völker, die Frühtracht im vollen Gange. Auch bei guter Tracht muss darauf geachtet werden, dass die Drohen genügend Nahrung bekommen, denn sie verbrauchen eine Unmenge an Futter.
Drohnenzucht für die instrumentale Besamung
Jeder Züchter der seine Jungweisel instrumentell besamen lassen möchte, muss im Gegensatz zur Beschickung von Belegstellen selbst für die Drohnenaufzucht sorgen. Alternativ kann er auch an den Besamungsaktionen der Züchterringe teilnehmen und dafür fremdes Sperma in Anspruch nehmen.
Die Drohnenzucht ist genauso, wie die Königinnenzucht zu planen.
Notwendig dafür ist ein exakter Terminplan. Neben dem Terminplan ist die Herkunft der Drohnen von großer Wichtigkeit. Im Jahr davor sind von einem auserwählten 4a-Vatervolk Königinnen zu ziehen und daraus die zukünftigen Drohnenvölker für die Besamung im nächsten Jahr aufzubauen. Jede Königin sollte eine Zuchtbuchnummer besitzen, auch bei Drohnenvölker mit einer F1-Königin. Um alle Allele gleichmäßig im Sperma verteilt zu haben, sind aus mindestens 4 besser 6 Drohnenvölkern Drohnenwaben unter Absperrgitter in einen Sammelbrutableger zu geben. Gleich nach dem Schlupf werden die Drohnen farblich gekennzeichnet. Der Besamer ist so besser in der Lage eine gleichmäßige Verteilung des Spermas sicherzustellen. Die Anzahl der belassenen Drohnen hängt von der Anzahl der zu besamenden Königinnen ab. Eine gute Zahl sind 100-150 Drohnen je Wabe pro 10 zu besamenden Königinnen. Der Drohnenableger selbst besitzt zwei Räume, einer mit Futter und Brut in allen Stadien um sich für die verbleibende Zeit von 16 Tagen bis zur Besamung eine junge Königin zu ziehen. Der zweite obere Raum ist vom unteren Raum durch ein Absperrgitter getrennt, worin sich die Drohnenwaben befinden. Der Drohnenableger ist regelmäßig mit Futterlösung 1/1 zu füttern. Der Unterboden sollte so gestaltet sein, dass durch zwei Umleitungen der Aufstieg in den Brutraum im hinteren Teil erfolgt, damit so wenig wie möglich Licht einfällt. In den verbleibenden 16 Tagen bis zur Besamung sollten die Drohnen an drei Tagen, jeweils abends ab 18:00 Uhr, zum Abkoten ausfliegen können. Dazu ist das Hauptflugloch für die Zeit des Drohnenfluges ca. 1/2-1 Stunde zu verschließen. Die Drohnen selbst fliegen über den zurückgezogenen Deckel aus dem Honigraum aus.
Die Aufstellung des Drohnenablegers sollte wegen des Verfluges nicht auf dem Heimatstand erfolgen.
In Beebreed sind mehrere Paarungsarten beschrieben. Die Standardeinstellung ist die 4a-Paarung mit mehreren Drohnenvölker aus einer Vatervolkmutter. Alternativ dazu gibt es die 1b-Paarung, die auch die Besamung nur mit einem oder mehreren Drohnen aus einem oder mehrerer Völkern zulässt. Diese Art wird vorwiegend von Instituten angewendet um bestimmte Zuchtziele z.B. das Verhaltensmuster beim Ausräumen bzw. Öffnen und Wiederverschließen (Recapping) von mit Varroa befallenen Zellen zu testen.