Günter Vorsatz, Präsident des internationales Sklenarbundes, war am 10. April online beim Imkerverein STADTBienen Monheim zu Gast und hat über den Sklenarbund und unsere Biene berichtet.
Der Vortrag wurde aufgezeichnet und kann auf YouTube angesehen werden: Link zu YouTube
Wer in Deutschland Bienenvölker über die Kreisgrenze hinweg verbringt, benötigt bekanntermaßen für seine Bienen eine Seuchenfreiheitsbescheinigung („Gesund-heitszeugnis). Geregelt ist dies in §5 der Bienenseuchen-Verordnung. Es gilt die Freiheit von Amerikanischer Faulbraut zu bescheinigen. Der Veterinar des Herkunfts-Landkreises stellt nach entsprechender Untersuchung eine Bescheinigung aus, dieses wird dem Veterinäramt des Ziellandkreises nach Verbringung der Bienenvölker vorgelegt.
So auch geschehen im Juni 2022, als ein Berufsimker seine Bienenvölker aus Rheinland-Pfalz in die Akazienblüte nach Brandenburg verbrachte. Die brandenburgische Veterinärin hielt diese Bescheinigung aus Rheinland-Pfalz für nicht ausreichend, weil nur eine klinische Untersuchung erfolgt war, und forderte eine erneute Untersuchung der Bienenvölker. Diesmal sollten die Völker bakteriologisch über Futterkranzproben untersucht werden. Gegen die Untersuchungsanordnung klagte der Imker erfolgreich. Eine Rechtsgrundlage für die Anordnung der Veterinärin könne weder aus nationalen noch aus EU- Verordnungen* abgeleitet werden (Verwaltungsgericht Potsdam Urteil v. 9.10. 2023 VG 6 K 1241/22). Zum Sachverhalt äußert sich der Rechtsanwalt des Imkers, Markus Achtélik aus Berlin, wie folgt: „Wir konnten das Verwaltungsgericht Potsdam davon überzeugen, dass eine amtlich ausgestellte Wanderbescheinigung in der gesamten Bundesrepublik gilt und nicht in jedem Landkreis erneut mittels anderer Untersuchungsverfahren hinterfragt werden darf. Das ist für die Wanderimker wichtig, da sie teilweise für bestimmte Trachten nur kurze Standzeiten haben und nicht jedes Mal eine neue Untersuchung oder Beprobung der Bienen durchführen können. Mit dieser Entscheidung konnten wir der deutschen Imkerschaft etwas Rechtssicherheit hinsichtlich dieser unklaren Rechtsfragen zur Gesundheits-bescheinigung für Bienen verschaffen.“
*Seit dem 21.4.2021 ist die EU Verordnung (EU) Nr. 2016/429 auch in Deutschland umzusetzen. In dieser Verordnung wird die Amerikanische Faulbrut als Seuche in die Kategorie D und E eingestuft. Demnach sind Maßnahmen zu treffen, um eine Ausbreitung beim Eintritt in die EU oder beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten zu treffen. Tilgungsmaßnahmen oder -programme werden nur bei Seuchen der Kategorie A, B und C angeordnet. Nationale Vorschriften (z.B. die deutsche Bienen-seuchen-Verordnung aus 1972 zuletzt in 2014 geändert) dürfen dem EU Recht dieser Verordnung nicht entgegen stehen. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nach mehr als zwei Jahren immer noch nicht vollzogen.
Ansprechpartner Markus Achtélik Wichertstr. 52 10439 Berlin Prenzlauer Berg
Liebe Sklenarfreunde, da sitzt man vor Bergen von Bienenmütterchen und denkt, was soll man daraus entnehmen. Einige Jahrgänge überspringt man lieber, weil sie sich aus heutiger Sicht nicht gut lesen. Aber auch das ist ein Teil der Imkergeschichte.
Dann fällt mir der Juni 1950 des Bienenmütterchens in die Hände, Guidos 80igstes Lebensjahr. Ein Herr Billeb war der Vorstand des Sklenarbundes. Es scheint, dass es das Jahr der Wahrheit wird. Die Frage ist halt immer, welcher Wahrheit. Es sind die Jahre, in denen Sklenar und seine Anhänger und Peschetz offen ihre Streitigkeiten austragen. Peschetz, der mit seiner sehr speziellen Selbstwahrnehmung und Einschätzung mit seinem Konkurrenzblatt «Der Carnika Züchterring» kein gutes Haar an der Sklenarbiene und deren Zucht lässt. Mit seinem langen Aufsatz «Züchten wir richtig» versucht er, die Carnicazüchterwelt zu spalten. Er schreibt: «Was da aber so ängstlich behütet, zusammengetragen und gekört wurde, waren mit ganz geringen Ausnahmen – Bastarde!» So wundert es einem nicht, dass die andere Seite, die Anhänger von Sklenar, Informationen einholen oder erhalten. Einer dieser Wahrheitsartikel aus 1950 heisst: «Merkwürdiges aus Oesterreich». Irgendwie erinnert er ein bisschen an die heutigen Streitigkeiten bezüglich der richtigen Biene in Kärnten und es zeigt mir persönlich, dass man an dem was man hat sich freuen und nicht alles so verbissen sehen sollte.
Ich wünsche euch einen wunderschönen Herbst und viel Freude und Glück mit den Bienen.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine Bruterkrankung unserer Honigbiene. Ein Sporenbildendes Bakterium tötet die heranwachsende Bienenlarve, so dass das Bienenvolk bei erhöhtem Erregerbefall zu Grunde geht.
Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Bekämpfung unterliegt den Veterinärbehörden betroffener Kreise bzw. Städte*. Futterkranzproben-Untersuchungen, mit denen man Faulbrutsporen in Bienenvölkern nachweisen kann, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In Gegensatz zu anderen europäischen Mitgliedsstaaten, scheint in Deutschland die Auffassung, diese Untersuchungen seien eine hervorragende Maßnahme zur Eindämmung der Amerikanischen Faulbrut, weit verbreitet. Beispielsweise in Frankreich ist der Umgang mit der amerikanischen Faulbrut bisher weit weniger restriktiv. Zu einem großen Problem wird die Erkrankung dort allerdings dennoch nicht. Innerhalb Deutschlands ist der Umgang mit positiven Faulbrutsporenbefunden in Futterkränzen, abhängig vom Bundesland, ja sogar Landkreis, sehr unterschiedlich und z. T. sehr weitgehend.
Hallo Jan, erst einmal vielen Dank dass du dich für unsere kleine Serie „Im Gespräch mit…“ zur Verfügung stellst. Du bist kein Mitglied im Sklenarbund, stell dich daher doch einmal vor. Wer bist du, was machst du so? Hallo Marie, vielen Dank für die Einladung. Freut mich wirklich sehr. Ich bin Jan Biggemann, 38 Jahre, wohne in Königreich, südlich von Hamburg im Alten Land, dem größten zusammenhängenden Obstanbaugebiet Deutschlands. Hier imkere ich, zwischen über 10 Millionen Obstbäumen, mit ca. 25 Wirtschaftsvölkern auf Deutsch Normal 1.0 und 1.5 in Segeberger Beuten. Ich betreibe nebenbei einen Instagram Kanal (koenigreicher_bluetenhonig) und zeige dort Einblicke in meine Imkerei. Im Winter gehe ich noch einer anderen Leidenschaft nach. Ich habe 2020 einen YouTube-Kanal eröffnet, auf dem ich andere (Berufs-) Imker weltweit interviewe und mit ihnen über ihre Imkerei spreche. Bisher hatten wir viele tolle Gäste aus dem deutschsprachigen Raum, wie z.B. Bernhard Heuvel oder Alban Jennewein. Aber auch Nikolas Pithan aus Norwegen oder Randy Oliver aus den USA waren tolle Gäste. Man findet den Kanal auf YouTube unter “Interview mit einem Imker”.
Das Thema Varroatoleranz und VSH hat uns bereits in den letzten beiden BM- Ausgaben beschäftigt. Grau ist alle Theorie, so spannend sie auch sein mag. Umso begeisterter war ich, als ich im August 2021 die Chance hatte zum Milbenzählen zu Paul Jungels und der Arista Bee Research nach Luxemburg reisen zu können. Die recht umtriebige Stiftung Arista Bee Research haben wir bereits in der letzten Ausgabe vorgestellt.
Am 16. August ging es los. Gemeinsam mit einer lieben Imkerkollegin bin ich Richtung Luxemburg gestartet. Ort des Geschehens war eine Schule, die Dank der Schulferien nicht genutzt wurde. Dort gab es genügend Platz um Coronakonform zu arbeiten. Wir stießen zu einem sympathischen und internationalen Team aus Hobbyimkern, Imkerprofis und MitarbeiterInnen der Arista. Das Ganze wurde organisiert von Paul Jungels. Die Stimmung war an beiden Tagen außerordentlich positiv. ImkerInnen jeden Alters, die gemeinsam an einem großen Herzenswunsch arbeiten: Die varroaresistente Biene.
Hallo Jan, erst einmal herzlichen Dank für deine Zeit. Du entwickelst mit deinem Team die App BeeInTouch. Was ist das genau und wie kam es zur Idee?
Wir wohnen im Norden von Deutschland, hier ist immer viel Wind und es regnet auch immer mal wieder. Meine Stockkarten hatte ich immer unter dem Deckel liegen und wenn ich den Deckel hochgenommen habe, sind die Stockkarten immer mal wieder weggeweht und dann auch gern mal ins nasse Gras. Da ich Softwareentwickler bin, hatte ich dann die Idee, dass ich mein Hobby und meinen Beruf doch zusammenbringen könnte und für die Stockkarte eine App entwickeln könnte. 2014 ist dann die erste Version von BeeInTouch fertig gewesen. Es haben sich sehr schnell viele Imker bei BeeInTouch registriert und die BeeInTouch ist seitdem immer weiterentwickelt worden. Eine der ersten großen Erweiterungen von BeeInTouch war die App BeeInTouch – Willi. Die Idee ist gemeinsam mit einem Berufsimker aus Tirol entstanden. Dieser Imker hatte das Problem, dass es Hochgebirge keinen Empfang gab, er wollte aber gern seine Daten in BeeInTouch dokumentieren. Da kam die Idee eine App für BeeInTouch zu entwickeln, die auch an Bienenständen funktioniert, die keinen Internetempfang haben. So sind mit der Zeit viele wichtige Ergänzungen zu BeeInTouch dazugekommen. Von NCF- Chips zur Identifikation der Bienenvölker bis zur Möglichkeit den Honig vom Bienenvolk bist ins Honigglas rückverfolgbar zu machen.
Vor einer Weile bin ich mit einem Berufsimker zum Thema Futterkranzproben ins Gespräch gekommen. Als BSV ziehe ich regelmäßig entsprechende Proben. Bis dato habe ich die Untersuchungen der Labore nicht in Frage gestellt. Das Gespräch hat bei mir für einen Perspektivwechsel gesorgt, den ich euch nicht vorenthalten möchte. Da das Thema in der Imkerschaft mit Instituten und Labors sehr leidenschaftlich diskutiert werden könnte, möchte der Imker anonym bleiben. Seinen Text drucken wir also ohne Angabe eines Autors ab.
Marie Förster
Im Herbst 2018 wurde vom Nationalen Referenzlabor für Bienenkrankheiten, dem Friedrich Löffler Institut (FLI), in Zusammenarbeit mit dem LAVES – Institut für Bienenkunde Celle ein bundesweiter AFB- Ringversuch mit inkludierter Laborvergleichsuntersuchung durchgeführt, an dem insgesamt 26 Laboratorien teilgenommen haben, darunter auch eines aus dem Ausland. Das Friedrich Löffler Institut veröffentlichte die Ergebnisse am 9.11.2020 im Artikel „Ringversuch zum Nachweis von Paenibacillus larvae, dem Erreger der Amerikanischen Faulbrut“ Berliner und Münchener tierärztliche Wochenschrift*. Die Autoren testieren dort „einen insgesamt guten Stand der AFB-Diagnostik und die Qualität der Einrichtungen in Deutschland“. Die im Rahmen des o. g. Ringtests erfassten Daten werden in der Veröffentlichung tatsächlich nur unvollständig wiedergegeben. Erst durch Mitwirken des Bundesdatenschutzbeauftragten auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes hat das Friedrich Löffler Institut die tatsächlichen Rohdaten des Versuchs offen gelegt. (Anmerkung der Redaktion: Die schriftliche Korrespondenz dazu liegt uns vor.)
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