Die Amerikanische Faulbrut ist eine Bruterkrankung unserer Honigbiene. Ein Sporenbildendes Bakterium tötet die heranwachsende Bienenlarve, so dass das Bienenvolk bei erhöhtem Erregerbefall zu Grunde geht.
Die Amerikanische Faulbrut ist in Deutschland eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Bekämpfung unterliegt den Veterinärbehörden betroffener Kreise bzw. Städte*. Futterkranzproben-Untersuchungen, mit denen man Faulbrutsporen in Bienenvölkern nachweisen kann, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. In Gegensatz zu anderen europäischen Mitgliedsstaaten, scheint in Deutschland die Auffassung, diese Untersuchungen seien eine hervorragende Maßnahme zur Eindämmung der Amerikanischen Faulbrut, weit verbreitet. Beispielsweise in Frankreich ist der Umgang mit der amerikanischen Faulbrut bisher weit weniger restriktiv. Zu einem großen Problem wird die Erkrankung dort allerdings dennoch nicht.
Innerhalb Deutschlands ist der Umgang mit positiven Faulbrutsporenbefunden in Futterkränzen, abhängig vom Bundesland, ja sogar Landkreis, sehr unterschiedlich und z. T. sehr weitgehend.
Im Folgenden werden Gedanken zur Biologie der Amerikanischen Faulbrut, imkerlichen Praxis im Zusammenhang der Faulbrut sowie zur staatlichen Bekämpfung aufgezeigt.
Wie infektiös ist der Erreger der Amerikanischen Faulbrut eigentlich? Ein Blick in die Natur, in die Literatur sowie eine statistische Betrachtung
Schauen wir einmal in die Vergangenheit, als es noch keinen Imker, keinen Bienen- Sachverständigen und auch noch keine Veterinärbehörden gab. Nachweislich war der Erreger der Amerikanischen Faulbrut bereits vorhanden. Aristoteles beschreibt die AFB bereits vor mehr als 2000 Jahren.
Ging ein Bienenvolk zu jener Zeit im Baumstamm oder Felshöhle an Faulbrut ein, hat kein Imker, Sachverständiger oder Veterinär das Volk mit Futterwaben und Baumstamm verbrannt. Stattdessen konnten die hochgradig sporenhaltigen Honigreste von anderen Bienen ausgeräubert werden. In die leere Baumhöhle zog erneut ein Bienenschwarm ein. Die Baumhöhle blieb als hochgradig infektiöse Quelle jahrzehntelang im Wald erhalten. Der teilweise heute herrschenden Auffassung entsprechend, müssten die Auswirkungen fatal gewesen sein.
Nun könnten wir aus dieser Betrachtung den Schluss ziehen, dass es vermutlich einer gewissen Sporendichte bedarf, damit die Amerikanische Faulbrut ausbricht. Und genau zu diesem Schluss kam 1997 der dänische Forscher Hansen, der durch Verfütterung sporenhaltigen Honigs nur Faulbrut auslösen konnten, wenn eine größere Menge ins Volk kam. Nur wenige Sporen im Volk scheinen keine Infektion auslösen zu können.
Im Deutschen Bienenjournal 8/2004, Seite 23, schreiben Dr. Pohl und Dr. von der Ohe: „Damit der Krankheitsausbruch 100 %ig erfolgte, waren zehn Milliarden Sporen im Bienenfutter nötig. In erkrankten Völkern findet man im Honig rund zwei Millionen Sporen in einem Gramm Honig: folglich benötigt man für zehn Milliarden Sporen eine Honigmenge von fünf Kilogramm.“
Im gleichen Beitrag schreiben die Autoren: „Rund 10% der Völker in Deutschland haben AFB-Sporen, davon sind 7% gering und 3 % hoch belastet.“
Auch Prof. Elke Genersch schreibt im Deutschen Bienen Journal 8/2004 Seite 22: „Das Länderinstitut für Bienenkunde in Hohen Neuendorf bietet ein ganzjähriges Faulbrutmonitoring an, in dessen Rahmen Imker gegen einen Unkostenbeitrag Sammelproben zur Untersuchung auf den Gehalt an keimfähigen Faulbrutsporen einsenden können. Ca. 10% der eingeschickten Proben sind positiv, d.h. sie enthalten Sporen des Erregers.“ Bei insgesamt ca. 900.000 Bienenvölkern in Deutschland und ca. 82.000 Imkern hat es aber in den Jahren 2003 und 2004 nur ca. je 260- 270 Faulbrutausbrüche gegeben; betroffen waren also nur ca. 0,3 % der Imkereien bzw. aller Bienenvölker, obwohl in ca. 10% der Bienenvölker Sporen nachgewiesen wurden.
Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die heute von einigen Laboren vertretene Behauptung, ein Sporenfund führe mit größter Wahrscheinlichkeit zu einem Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, nicht zutreffend ist.
Eine andere statistische Betrachtung führt zu gleicher Erkenntnis: Es gibt Berufsimker, die seit mehr als 40 Jahren mit z.T. 600 Bienenvölkern und mehr imkern, statistisch hätten diese Imker gemäß der Aussage oben genanter Wissenschaftler in 10% ihrer Bienenvölker (das sind jedes Jahr 60 und mehr Bienenvölker) Faulbrutsporen gefunden, hätten sie danach gesucht. Tatsächlich hatten die meisten dieser Berufsimker über Jahre nachweislich keinen Faulbrutausbruch in ihrem Bestand.
Das berufsmäßige imkern scheint also dazu zu führen, dass trotz gelegentlich auftretender Sporen, die Amerikanische Faulbrut nicht tatsächlich ausbricht. Grund hierfür sind vermutlich die zahlreichen sporenreduzierenden Maßnahmen im Jahresablauf: intensive Wabenbauerneuerung, vollständige Entnahme der Honigvorräte durch hartes Abernten, vollständige Brutentnahme zur Varroabekämpfung, usw.
Bis in die 90er Jahre hatte man im Falle von vielen Faulbrutausbrüchen lediglich den Bienenstand bzw. z.T. sogar nur die Völker mit klinischem Befund vernichtet, eine Sanierung umliegender Bienenstände durch das Kunstschwarmverfahren gab es damals noch nicht. Heute weiß man, auch die umliegenden Bienenstände hatten damals mit größter Wahrscheinlichkeit nicht unerhebliche Sporenkonzentrationen in sich.
Trotz nicht durchgeführter Futterkranzproben und damit versteckten Sporenmengen in den Völkern eines Sperrbezirkes, konnten die meisten Sperrbezirke später wieder freigegeben werden. Auch diese Tatsache unterstreicht, dass sich Sporenmengen in den Völkern reduzieren können und nicht grundsätzlich zu einem Ausbruchführen.
Dr. Beims schreibt in seiner Publikation: „Probenübergreifend konnten in 56,6% der Proben Sporen von P. larvae nachgewiesen werden. Hierbei unterscheiden sich die relativen Zahlen der Detektionen hinsichtich der Kontinente. Honige amerikanischen Ursprungs (n=8) wiesen in 37,5% eine Belastung mit P. Larvae auf, asiatische (n=8) hingegen nur in 25% der Fälle. Europäische Honige wiesen in 67,7% der Proben eine Belastung mit Sporen des V 25 Pathogens auf.“**
Die hohen Sporenbelastungen in europäischen Honigen überraschen und stehen eigentlich im Widerspruch zu der Erfahrung, dass in den USA, wo intensive Antibiotika-Prophylaxe betrieben wird, eigentlich signifikant höhere Sporenbelastungen messbar sein müssten. Auch hier wird deutlich: ein direkter Zusammenhang zwischen gefunden Sporen und Faulbrutausbrüchen darf nicht unterstellt werden.
In einigen Bundesländern erfolgt nun schon seit Jahrzehnten eine akribische Suche nach AFB-Sporen in unseren Völkern. Man müßte davon ausgehen, daß die Häufigkeit von Sporenfunden in unseren Völkern signifikant gesunken ist: Aber immer noch werden in 5-10 % aller Völker Faulbrutsporen gefunden (Quelle Infobrief v. LAVES 20.01.2023 „Schluck- impfung für Bienen?“).
Daß die klinische Untersuchung den Futterkranzproben-Untersuchungen keineswegs nachstehen, ist ganz offensichtlich: In Süddeutschland werden Gesundbescheinigungen nur auf der Grundlage klinischer Untersuchungen durchgeführt, ein signifikant höheres Auftreten von AFB-Ausbrüchen gegenüber Ländern mit bakteriologischer Untersuchung gibt es dort aber nicht.
Tierseuchenrechtliche Veränderungen und Rechtsvorschriften verschiedener Länder
Wie einleitend bereits erläutert, gab es Amerikanische Faulbrut bereits vor mehr als 2000 Jahren. Die Honigbiene ist mit diesem Erreger also über Jahrhunderte in der Natur zurechtgekommen, ohne dassImker, Veterinäre, Sachverständige und Labore tätig geworden sind.
Mit Intensivierung der Bienenhaltung begann man, die AFB nach Auftreten klinischer Symptome zu bekämpfen, in dem man befallene Bienenstände meist durch Verbrennen vernichtete.
In den 1990er Jahren wurden die sogenannten Futterkranzproben-Untersuchungen bei Bienenvölkern eingeführt. Dabei werden kleinste mit Wasser verdünnte Honigmengen nach Abtötung von Fremdbakterien durch Erhitzen auf Nährmedien kultiviert. Bei positivem Befund wachsen aus lebensfähigen Sporen Kolonien, die i.d.R. mikroskopisch als Faulbruterreger identifiziert werden. Das Auszählen der Kolonienzahl gibt Rückschlüsse auf die Sporenkonzentration im Bienenvolk sowie die Wahrscheinlichkeit für den Ausbruch der Erkrankung.*** Bei Einführung der Futterkranzproben-Untersuchungen wurden positive Befunde kategorisiert in Kategorie 1 und 2, negative Befunde fielen in die Kategorie 0.
Die Grenze zwischen 1 und 2 wurde mit einer Sporenkonzentration von 4200 Sporen/ g Honig angegeben, eine Standardsporenlösung mit genau dieser Erregerkonzentration wurde als Referenzprobe bei den Laboruntersuchungen mit kultiviert. Befunde unter dieser Sporenkonzentration (Kategorie 1) deuten auf ein geringes Risiko des Faulbrutausbruchs hin, während Sporenmengen von 4200 Sporen/ g Honig und mehr (Kategorie 2) darauf hinweisen, dass eine Klinik vorhanden sein müsste bzw. unmittelbar bevorsteht****. Futterkranzproben-Untersuchungen dienten ab ca. Ende der 90er Jahre als zuverlässiges Instrument eines AFB-Monotorings, konnten man Dank der Kategorisierung doch bisher unerkannte AFB-Herde deutlich besser ausfindig machen. Auch der Erfolg einer AFB- Sanierung nach Kunstschwarmverfahren konnte mit den Futterkranzproben nachgewiesen werden.
Das Abtöten ganzer Bienenstände wurde selten. In Abhängigkeit der gefundenen Sporenkonzentrationen wurden dem Imker sporenreduzierende Maßnahmen empfohlen. Entsprechend wuchs schnell die Akzeptanz der Imkerschaft für diese Futterkranzproben-Untersuchungen.
Für Institute und Labore werden Futterkranzproben-Untersuchungen zu einer stets zunehmenden Einnahmequelle. Zur Kostendeckung sind von den Imkern in immer mehr Bundesländern nach dem Vorbild NRW Beiträge an die Tierseuchenkassen zu zahlen. Bis dato waren Bienenhalter i.d.R. befreit. Bemerkenswert ist in NRW, dass die Tierseuchenkasse für Bienenhalter u.a. auf Veranlassung der Landwirtschaftskammer ins Leben gerufen wurde. Wenig später wurde die Kasse dann Sondervermögen der Landwirtschaftskammer.
Die Beitragserhebung erfolgt, obschon der bürokratische Aufwand völlig unangemessen ist – für Entschädigungen werden je Bienenvolk nur wenige Cent benötigt.
Auf Grundlage der Bienenseuchenverordnung des Bundes werden in vielen Bundesländern Durchführungsverordnungen erlassen. Es ist zu beobachten, dass die jeweiligen Regelwerke ständig wachsen. In jüngster Vergangenheit fällt wiederholt auf, dass einzelne Länder von der ursprünglichen Praxis abweichen, bei Futterkranzprobenuntersuchungen die Sporenkonzentrationen (kolonienbildende Einheiten) gemäß Methodensammlung des Friedrich Löffler Instituts anzugeben (z.B. NRW, Brandenburg, u.a.).
Mit dem Verzicht auf Angabe der Sporenkonzentration verlieren Veterinär und Tierhalter wertvolle Informationen zur tatsächlichen Gefährdungssituation des Bienenbestandes. Regelungen zur Tierseuchenbekämpfung werden nicht mehr von Bienenwissenschaftlern, die die gesamten Zusammenhänge im Blick haben, sondern zunehmend von reinen Bakteriologen geschaffen.
Imker erleben zunehmend, daß bei der Beurteilung der Bienengesundheit nicht mehr das gesamte Bienenvolk im Rahmen einer klinischen Untersuchung im Vordergrund steht (obschon dies Gesetz und Verordnungen zulassen), sondern der Glaube an Labortechnik, losgelöst vom Bienenvolk, allein entscheidend wird. Zitat aus einer eMail von Dr. Beims, Laves Celle: „Wie bei jeder Infektion wird eine kritische Menge an Erregern benötigt um eine Erkrankung hervorzurufen. Der Erreger muss sich also zunächst etablieren, es folgt die Inkubationszeit, aus der dann die Erkrankung mit entsprechenden Symptomen einhergeht. Die Nachweisgrenze der Systeme kann (so aus vorherigen Studien und Erfahrungswerten unseres Hauses mit unserem System hervorgehend) den Erreger erst nach Etablierung nachweisen.“
Anmerkung: hier wird also entgegen der Aussage von Pohl und von der Ohe, sowie entgegen aller obigen Betrachtungen, davon ausgegangen: Bei jedem Sporennachweis ist eine klinische Erkrankung zu erwarten.
Diese Entwicklung spiegelt sich wider, wenn wir beobachten, wie sich das „Gesundheitszeugnis für Bienen“ von der Seuchenfreiheitsbescheinigung zur Sporenfreiheitsbescheinigung entwickelt. Futterkranzprobenuntersuchungen sind ein sehr sinnvolles Mittel, um „versteckte Faulbrutherde“ ausfindig zu machen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, daß auf Grund eines zufälligen Eintrags kleinster Sporenmengen (rein statistisch ist damit in jedem größeren Bestand zu rechnen, s. o.) ganze Bienenstände nicht mehr in Trachten gewandert werden dürfen. Ein Festhalten im trachtlosen Gebiet wäre sogar schädlich für die Bienengesundheit.
Gefahr durch Auslandshonig?
Mikroplasten, die weltweit freigesetzt werden, lassen sich an den entlegensten Orten wie z.B. am Nord- und Südpol wiederfinden. Hormone gelangen über das Grundwasser in das Trinkwasser, auf den Acker gebrachtes Glyphosat findet man in vielen Lebensmitteln wieder. Wenn wir also etwas in ein System hineingeben, dann werden wir es bei feinster Analysenmethodik auch wiederfinden.
Es gibt Milliarden Faulbrutsporen, die jährlich in hunderten Tonnen Auslandshonig nachweislich in die Union eingeführt werden. Wie viele dieser Sporen gelangen in unsere Bienenvölker?
Es ist zu vermuten, dass vom Konsumenten Honig, dessen Haltbarkeitsdatum überschritten wurde, den Bienen z.B. im Vogelhäuschen angeboten wird. Die vielen anderen Kontaktstellen unserer Bienen zu Resten von Auslandshonig kennen Imker zu genüge.
Leider hat unser Referenzlabor für Bienen bisher keine aktuelle Gefährdungsbeurteilung zu dieser Problematik durchgeführt.
Jeder Bauernverband hätte vermutlich längst gefordert: Solange der Staat Seuchenerreger unkontrolliert ins Land lässt, hat er mögliche Nachteile für den Tierhalter vollständig zu entschädigen. Imker- verbände scheinen da demgegenüber sehr wenig an ihre Mitglieder zu denken.
Besonderheit des Berufsimkers
Geht man davon aus, daß etwa 3% aller Bienenvölker Faulbrutsporen aufweisen, dann ist der Imker mit drei Völkern, der seine Völker alle drei Jahre über Futterkranzproben untersuchen lässt, statistisch alle 33 Jahre mit einem positiven Befund auffällig.
Der Imker mit 100 Völkern ist bei Futterkranzproben zur Erstellung eines Gesundheitszeugnisses rein statistisch jedes Jahr mit 3 Völkern auffällig.
Ein positiver Sporenbefund sagt aber, wie oben dargelegt, überhaupt nichts über den Gesundheitszustand des Bestandes aus.
Europäische Union
Die EU veröffentlich am 01.03.2018 den Beitrag „Für eine langfristige EU-Strategie zum Schutz von Bienen und Imkern“. In diesem Beitrag fordern die Abgeordneten u.a.: „Zuchtprogramme zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber invasiven Arten wie die Varroamilbe, die asiatische Hornisse und die amerikanische Faulbrut“. Der EU-Strategie entsprechend werden in Deutschland hundert tausende von Euro in die Varroatolleranzzucht investiert werden. Der Ansatz bei der AFB ist in Deutschland dagegen ein völlig anderer. Obschon unsere Honigbiene mit diesem Erreger anders als mit der jüngst eingeschleppten Varroamilbe schon seit Jahrtausenden „irgendwie“ klargekommen ist, werden Bienenvölker, die bereits kleinste Sporenmengen aufweisen, einer massiven Behandlung (Kunstschwarmverfahren) unterzogen. Ein Vorgehen nach dem Willen der EU würde aber bedeuten: Bienenvölker mit kleinsten Sporenmengen beobachten und schauen, ob diese Sporenmengen nicht durch „Selbstheilungskräfte“ des Bienenvolkes beseitigt werden.
Vermutlich weil unsere Bienenseuchenverordnung (bzw. die von den Ländern erlassenen Durchführungsverordnungen) nach einem Sporenfund Maßnahmen vorsehen, traut sich kein Wissenschaftler, ausschließlich kontrolliert zu beobachten. Dabei wäre z.B. die sporenreduzierende Maßnahme des berufsmäßigen Imkerns auch eine mögliche Handlungsanordnung, deren Erfolg ebenso wie die Maßnahme der Kunstschwarmbildung nach z.B. zwei Monaten kontrolliert werden kann.
Ein richtiger Ansatz in diesem Sinne ist sicherlich das Projekt naStrAF (nachhaltige Strategie zur Vorbeugung und Bekämpfung der AFB 2016- 2019) der landwirtschaftlichen Rentenbank. Leider war das Ergebnis wenig erfolgreich. Dr. Böcking (Institut für Bienenkunde Celle) schreibt im Jahresbericht 2017: „Die dazu gesammelten Erfahrungen weisen jedoch auf gewisse Schwierigkeit hin, da einzelne Akteure hier eher bremsend als notwendigerweise fördernd wirken.“
Im EU-weiten Vergleich führt das übertriebene Suchen einzelner Sporen in deutschen Bienenvölkern zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Weder in Spanien, Frankreich oder Italien wird die Bienenwanderung durch einschränkende Vorschriften so erschwert, wie in Deutschland. Dort ist die klinische Gesundheit weiterhin die Grundlage für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses. In Deutschland scheint man eine Faulbrutsporenfreiheit aller Bienenvölker eines Großbestandes zu erwarten. Ohne diese wird in vielen Bundesländern kein Bienengesundheitszeugnis ausgestellt. Dieser Umstand bedarf meines Erachtens dringend einer juristischen Überprüfung.
Sind die Entscheidungsträger, die bei der Entwicklung der länderspezifischen Durchführungsverordnungen mitwirken, wirklich unabhängig?
Die Frage nach der Unabhängigkeit der Entscheidungsträger darf gestellt werden, so hört man doch immer wieder in der Imkerschaft, die Futterkranzproben seien doch nur eine wichtige Einnahmequelle der Institute.
Beachtlich sind zunächst die Kostenunterschiede, die für Futterkranzproben-Untersuchungen erhoben werden. So rechnet das Landeslabor Berlin Brandenburg für jede Futterkranzprobenanalyse netto €33,70. Private Labors, hier die Firma Intertec, berechnen dem Imker nur netto 22,50€ je Probe.
Die in Brandenburg übliche Praxis der Einzelbeprobung von Bienenvölkern spült bei Beprobung von Berufsimkereien erhebliche Einnahmen in die Kasse des LLBB. Man denke an einzelne Berufsimker mit mehr als 1000 Bienenvölkern, da kommen bereits bei der ersten Unter-suchung Laboreinnahmen von mehr als 33.700€ zu Stande. Bereits ein positiver Sporenbefund in einer Probe (statistisch sehr wahrscheinlich, s.o.) führt zu vielen Nachbeprobungen, welche viele weitere Tausende Euro in die Laborkasse spühlen. Man sollte annehmen, das wirtschaftliche Interesse des LLBB stehe ganz hinten an. Wenn auch zertifiziert durch die nationale Akkreditierungsstelle DAkkS, so werden doch in internen Abläufen wesentliche Grundsätze der Akkreditierungsstelle, insbesondere die zur Sicherstellung jeglicher Unparteilichkeit, verletzt. Imker berichten, dass alle Probenbecher mit der voll ständigen Anschrift des Imkers und des Bienenstandortes Standortes versehen werden.
Das Labor sieht bei jeder Probe, woher sie kommt und welche Probenmenge bzw. wie viele Wiederholungsproben in Aussicht stehen. Der Glaube daran, dass wirtschaftliche Interessen keine Rolle spielen und die Unparteilichkeit gesichert ist, fällt schwer. Die Bedenken vieler Imker sind nachvollziehbar.
In Zeiten leerer werdender Staatskassen ist die Frage berechtigt, wie der Staat mit öffentlichen Geldern umgehen sollte. Warum werden nicht Sammelproben als Stichproben gezogen und warum werden die Proben nicht wesentlich kostengünstiger von privaten Laboren analysiert? Auch für andere Labore, Bieneninstitute und Landesanstalten könnten die Futterkranzproben-Untersuchungen eine wichtige Einnahmequelle sein. Naheliegend ist, dass diese Institute und die angeschlossenen Wissenschaftler die Gesetzgeber dahingehend beraten, dass die Laboruntersuchungen unverzichtbar sind. Die Unabhängigkeit der Entscheidungen kann man hier in Frage stellen.
Was könnten Deutsche Imker fordern?
– Solang der Staat sporenhaltige, hochinfektiösen Auslandshonig ins Land lässt, übernimmt er alle Kosten für die Schäden und Nachteile (Wandersperren), die dem Imker im Rahmen der Seuchenbekämpfung (AFB) entstehen.
– Das Gefährdungspotential von Auslandshonig nach Kontakt unserer Bienen sollte durch praxisnahe Tests ermittelt werden.
– Wenn Futterkranzproben untersucht werden, sollten unbedingt Sporenkonzentrationen angegeben werden. Imker sowie Veterinäre sollten über die Grenzen der Labortechnik (s. Artikel „Futterkranzproben kritisch im Blick“ – Ausgabe 01/03 2023) sowie die Bedeutung sporenreduzierender Maßnahmen durch gute imkerliche Praxis infomiert werden.
– Die klinische Untersuchung soll Vorrang vor der bakteriellen Untersuchung haben. Die bakteriologische Untersuchung soll vorrangig dem Monitoring dienen. Das Gesundheitszeugnis soll nicht durch eine Sporenfreiheitsbescheinigung ersetzt werden.
– Berufsimkereien unterliegen mit ihren großen Völkerzahlen dem statistischen Gesetz der großen Zahl, das sollte bei der Interpretation von Sporenuntersuchungsergebnissen unbedingt berücksichtigt werden.
– Die gegenwärtigen Anforderungen bzw. Bescheinigungen, die für den innerdeutschen Bienentransport gefordert werden, widersprechen meines Erachtens dem gegenwärtigen EU Recht. Derzeit ist es meist einfacher, Bienen zwischen den Migliedsländern der EU zu bewegen, als innerhalb Deutschlands. Die gegenwärtige Praxis bedarf dringend einer rechtlichen Prüfung- der gegenwärtigen Bienenseuchenverordnung könnte seit Inkrafttreten des AHL am 21.4.2021 die Rechtsgrundlage fehlen.
– In den Ländern sollten bundeseinheitliche Regelungen analog der aktuellen AFB-Leitlinie gelten.
– Jeder Imker sollte verpflichtet werden, je zehn gehaltenen Bienenvölker eine leere Bienenbeute mit trockenen Waben als Lockbeute bereitzuhalten. Die jetzige Bienenseuchenverordnung verbietet dies, mit der Folge, dass Bienenschwärme unkontrolliert in wilden Baumhöhlen oder anderen Hohlräumen einkehren. Diese Hohlräume stellen dann später möglicherweise über Jahre ein Gefährdungspotential dar.
Quellen:
*Detaillierte Informationen zur Faulbrut: http:// geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2003/1016/pdf/ KoithanFrithjof-2002-12-04.pdf zu entnehmen) **https://publikationsserver.tu-braunschweig.de/rsc/ viewer/dbbs_derivate_00044680/ Diss_Beims_Hannes.pdf?page=80
***Amtliche Methodensammlung des FLI, https:// www.openagrar.de/rsc/viewer/ Document_derivate_00004681/TS2a-Amerikanische- Faulbrut-2018-10-10.pdf?page=3).
****KoithanFrithjof, 2002
Wir danken Klaus Georg Geller herzlich für diesen Beitrag!
www.bienenzuchtbedarf-geller.de